Seit dem 1. August 2006 steht zukünftigen Selbstständigen der Gründungszuschuss zur Verfügung. Er ersetzte die "Ich-AG" sowie das Überbrückungsgeld. Der Zeitraum der Gesamtförderung beträgt 15 Monate.
In den ersten 9 Monaten der Förderung erhält man Arbeitslosengeld I zuzüglich einer monatlichen
Pauschale in Höhe von 300 Euro. Dem Gründer wird es so ermöglicht, sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung abzusichern.
Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, muss die Tragfähigkeit der Gründung nachgewiesen werden.
Durch seinen beruflichen Werdegang oder durch Qualifikationsnachweise legt der Gründer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine persönliche und fachliche Eignung dar.
Nach den ersten 9 Monaten muss der Gründer die Geschäftsfähigkeit und Tragfähigkeit seines Unternehmens nachweisen. Der jeweilige Arbeitsvermittler entscheidet dann, ob die Förderung auch die nächsten 6 Monate gewährleistet wird. Das Arbeitslosengeld I entfällt.
Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden während der Förderungszeit aufgebraucht.
Der Grundungszuschuss ist eine Fördermaßnahme für Arbeitssuchende. Er dient nicht dazu, Übergänge von einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, ist ein ALG-I-Restanspruch von mindestens 3 Monaten nötig.