Mit uns können Sie punkten, Kurt Weber
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Unter Courtage versteht man die Vermittlerprovision eines Maklers nach Abschluß eines Versicherungsvertrages. Courtageschuldner ist der Versicherer und nicht der Versicherungsnehmer. siehe:Versicherungsvertrag, VVG-Reform
Unter Courtage versteht man die Vermittlerprovision eines Maklers nach Abschluß eines Versicherungsvertrages. Courtageschuldner ist der Versicherer und nicht der Versicherungsnehmer.
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